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Lieber ParaAlpinist,

 

bei dieser ausgewählten Tour befindet sich der Startplatz und/oder Landeplatz in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark, Ruhegebiet oder sonstigem geschützten Gebiet, oder es handelt sich um einen nicht zugelassenen Startplatz in Deutschland.

Es ist nicht in jedem Schutzgebiet verboten mit dem Gleitschirm zu starten oder zu landen. Jeder Pilot muss sich vor jedem Flug selbst vergewissern, ob mit dem Gleitschirm oder Drachen gestartet oder gelandet werden darf oder ein Flugverbot besteht. Es sind die aktuellen Gesetze des jeweiligen Landes und die aktuellen Regelungen des Fluggebietes in dem geflogen wird, zu beachten.

Falls sich ein Pilot ohne Einholung aktueller Informationen für einen Start und/oder einer Landung in einem solchen Gebiet oder einem nicht zugelassenen Startplatz in Deutschland entscheidet und es zu Problemen mit den zuständigen Behörden, oder mit Behörden und Versicherungen nach einem Unfall kommt, kann der Autor von ParaAlpin.info und/oder der Autor des betreffenden Tourenvorschlags nicht haftbar gemacht werden.

Mit diesen Tourenvorschlägen wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Flüge auch zukünftig nach den jeweiligen, aktuellen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Fluggebietsregelungen durchgeführt werden können.

Die Verordnungen der Schutzgebiete sind teilweise im Internet veröffentlicht. Die Verordnung vom Alpenpark Karwendel kann unter der Kontaktseite von http://www.karwendel.org angefordert werden.

Dazu ist auch der Haftungsausschluss zu lesen.